Fragen & Antworten
Zwischenstand der Liegenschaft
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Untersuchungen haben ergeben, dass das Gebäude eine hohe Schadstoffbelastung aufweist: U.a. sind der Grundputz/Deckputz von Wänden und Decken, der Kleber unter den Boden- und Wandbelägen, die Kittfugen bei Fenster und Fassade asbesthaltig. Die Wasser- und Abwasserleitungen sind teilweise schadhaft und müssen ersetzt werden. Die Stromversorgung und Verteilung entsprechen nicht den heutigen Vorschriften.
Bei einer Teilsanierung müssten die von der Teilsanierung betroffenen schadstoffbelasteten Gebäudeteile saniert und entsorgt werden. Aufgrund der baulichen Massnahmen müsste die Mieterschaft u.a. die Wohnungen verlassen, teilweise auf ein äusseres Treppenhaus ausweichen, temporär ohne Aufzugsanlagen auskommen usw.
Für eine Teilsanierung wären aus diesen Gründen Ersatzwohnungen notwendig, welche jedoch weder auf dem Grundstück noch innerhalb des Quartiers oder der Gemeinde in genügendem Masse vorhanden sind.
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Nur weil die Oberflächen optisch intakt erscheinen, bedeutet es nicht, dass dies auch für die Grundsubstanz gilt. Es bestehen gravierende bauliche Mängel: Das Dach ist undicht, Wasser dringt in Wohnungen ein, Ersatzteile für Aufzüge sind nicht mehr verfügbar, und die Energieeffizienz ist nicht mehr zeitgemäss. Eine Sanierung im bewohnten Zustand ist technisch nicht machbar – aus Sicherheits-, Gesundheits- und Baugründen.
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Die Liegenschaft wurde über die Jahre laufend instandgehalten:
– Laufend: Ersatz von Teppichbelägen durch Parkett oder Linoleum bei Mieterwechseln, Malerarbeiten, teilweiser Ersatz von Bädern und Küchen, laufender Unterhalt Lifte
– Bei den Gewerbeflächen wurden die Nasszellen modernisiert und der Heizungsbrenner ersetzt.
– 2003: Modernisierung beider Aufzüge
– 2005: Sanierung des Garagendachs inkl. Asphaltbelag
– 2007/08: Ersatz der Waschküchengeräte
– 2012: Reparaturen an Liftmotoren und -seilen
– 2017: Umsetzung von Brandschutzmassnahmen
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Nein. Solange Sie nicht auf die Bauteile einwirken (Bohren, Schleifen, Hochdruckreinigen, Fräsen) und die Asbestfasern freisetzen, besteht keine unmittelbare Gefährdung.
Umgang mit bestehender Mieterschaft
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Die Wohnungen werden per 30. April 2026 gekündigt. Gleichzeitig erhalten alle Mieterinnen und Mieter eine Vereinbarung zur Erstreckung des Mietverhältnisses (Erstreckungsvereinbarung).
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Mit Unterzeichnung der Erstreckungsvereinbarung muss der Auszug bis spätestens am 30.06.2027 erfolgen. Wird die Erstreckungsvereinbarung nicht unterzeichnet, muss der Auszug bis am 30.04.2026 erfolgen.
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Auf dem amtlichen Kündigungsformular findet sich die Rechtsmittelbelehrung.
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Mit der Erstreckungsvereinbarung bestätigen Sie der Eigentümerschaft, die Wohnung bis zum 30.06.2027 ohne weitere Rechtsansprüche zu verlassen. Im Gegenzug gewährt Ihnen die Eigentümerschaft 14 Monate Zeit, um eine neue Wohnung zu finden. Zudem erhalten Sie das Recht, die Wohnung kurzfristig (innert Monatsfrist) ohne Kostenfolgen zu verlassen. Mit der Unterzeichnung gehen Sie keine Risiken ein. Die Eigentümerschaft ist verpflichtet, während der Erstreckungsvereinbarung den Betrieb der Liegenschaft zu gewährleisten.
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Aus Rücksicht auf fremdsprachige Mieter/innen sind alle nötigen Informationen und Angebote in Französisch und Englisch erhältlich. Die Mietparteien können sich für persönliche Sprechstunden bei der Verwaltung melden. Im direkten Kontakt wird die Verwaltung die individuellen Bedürfnisse der Mietparteien entgegennehmen.
Die Verwaltung ist in der Umgebung gut vernetzt und wird die Mietparteien intensiv bei der Wohnungssuche unterstützen (z.B. mit Referenzschreiben, Organisation und Begleitung von Wohnungsbesichtigungen usw.).
Auch die Gemeinde Köniz wurde frühzeitig in den Prozess eingebunden, um alle Möglichkeiten innerhalb der Gemeinde auszuschöpfen.
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Wir kündigen mit einem Vorlauf von rund zwei Jahren – das ist grosszügig und soll sicherstellen, dass jede Mietpartei genügend Zeit für die Wohnungssuche hat. Darüber hinaus bieten wir umfassende Unterstützung bei der Wohnungssuche an. Wir gehen deshalb davon aus, dass alle Mieter eine neue passende Lösung finden können. Zudem wird sich das Sozialamt der Gemeinde Köniz aktiv daran beteiligen, passende Lösungen sicherzustellen.
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Es werden alle Mietparteien gleichbehandelt.
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Nein, der Betrieb der Liegenschaft wird bis zum 30.06.2027 aufrechterhalten. Die heutigen Mietzinse sind bereits den vorliegenden Gegebenheiten angepasst.
Sanierungsprojekt
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Die Totalsanierung beginnt, sobald alle Mietparteien die Liegenschaft verlassen haben und die Behörde die Baubewilligung erteilt hat. Die Totalsanierung dauert ungefähr 15 Monate.
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Die oberirdischen Parkplätze sind bis zur Kündigung inkl. Fristerstreckung (30.06.2027) benutzbar.
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Die Eigentümerschaft hat eine Fachberatung Gebäudeschadstoffe und Entsorgung beigezogen, die sichergestellt, dass belastetes Rückbaumaterial gesetzeskonform rückgebaut, entsorgt resp. verwertet wird.
Der Rückbau und die Entsorgung der schadstoffhaltigen Bauteile wird durch ein anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt. Für die Asbest-Dekontamination bedarf es eines von der SUVA genehmigten Konzeptes. Der Rückbau wird zudem durch eine Fachbauleitung begleitet. Der Erfolg der Asbestsanierung wird nach Anschluss der Sanierungsarbeiten durch ein zertifiziertes Messinstitut mittels Abnahme-/Kontrollmessungen überprüft. Weitere Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt während des Rückbaus sind aus heutiger Sicht nicht erforderlich.
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Während der Bauarbeiten ist mit den üblichen Einschränkungen zu rechnen. Aufgrund der eingeschränkten Bauplatzsituation (wenig Ablagefläche) wird mit einem erhöhten Anlieferungsverkehr zu rechnen sein. Für die Bauarbeiten gelten die Bestimmungen der Gemeinde Köniz.
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Der Wohnungsmix wird durch die Sanierung nicht verändert.
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Die Wohnungen werden gemäss den heutigen Bedürfnissen ausgebaut, ausgerichtet auf ein mittleres Preissegment. Der bestehende Wohnungsmix wird durch gemeinschaftliche Flächen (Waschräumlichkeiten, Dachterrasse, Lobby) und Umgebung ergänzt.
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Das Ziel ist ein faires, nachhaltiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Mietpreise werden sich am regionalen Durchschnitt orientieren und spiegeln das neue Angebot mit deutlich verbessertem Komfort, Energieeffizienz und Ausbaustandard wider.
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Die Sanierungsarbeiten sind mit den Behörden und Fachstellen vorbesprochen. Die Baubewilligung ist noch ausstehend.
Ausblick
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wir möchten den bisherigen Mietern die Rückkehr ermöglichen, sofern diese Interesse haben und die jeweiligen Wohnungen zu ihrer Lebenssituation passen. Es ist vorgesehen, interessierte Mieter auf einer Interessentenliste zu erfassen und vor Aufschalten der offiziellen Inserate exklusiv zu informieren. Eine Neubewerbung ist trotzdem notwendig. Die Auswahl erfolgt im Rahmen der Neuvermietung, wobei ein besonderes Augenmerk auf eine faire und sozialverträgliche Lösung gelegt wird.
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Ja, bestehende Mieter sollen bei der Neuvermietung bevorzugt berücksichtigt werden (Exklusivität) – sofern die neuen Wohnungen zu ihrer finanziellen Situation passen. Uns ist wichtig, dass langjährige Mieter eine faire Chance auf Rückkehr haben. Dabei wird transparent und nachvollziehbar mit allen Interessierten kommuniziert.