

Sanierung
Warum sanieren?
Das 1975 erbaute Gebäude ist mittlerweile stark in die Jahre gekommen. Zahlreiche Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht.
Beispiele:
- Das Flachdach ist undicht und kann nicht mehr repariert werden. Es gibt bereits Wassereintritte in den darunterliegenden Wohnungen.
- Bei den Aufzügen gibt es keine Ersatzteile mehr.
- Über die Fenster / Fassade geht viel Heizenergie verloren.
- Die Instandhaltungskosten steigen mit jedem Jahr.
- Aufgrund der Gebäudeschadstoffe sind Sanierungen in den Wohnungen mit hohem Aufwand verbunden und die Sanierung im Betrieb nicht möglich.
- Wasser- und Abwasserleitungen sind teilweise schadhaft und müssen ersetzt werden, verbunden mit Wanddurchbrüchen.
- Die Stromversorgung und Verteilung entsprechen nicht den heutigen Vorschriften.
Insgesamt erfüllt das Gebäude die heutigen technischen und energetischen Anforderungen nicht mehr.



Sanierungskonzept
Die Sanierung umfasst folgende Schritte:
- Das Hochhaus wird bis auf die tragende Struktur zurückgebaut.
- Schadstoffbelastete Bauteile werden fachgerecht entfernt und die Substanz samt Einstellhalle ertüchtigt.
- Die Gebäudehülle wird energetisch saniert, sämtliche Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) erneuert.
- Die Wärmeversorgung wird neu organisiert.
- Das Innere des Gebäudes wird nach zeitgemässen Standards ausgebaut.
- Im Aussenbereich entstehen gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen, versiegelte Flächen und Abstellplätze werden reduziert.
Kündigungen und Erstreckungsvereinbarung
Weil tiefe bauliche Eingriffe an der Gebäudesubstanz notwendig sind, ist eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht möglich. Dies auch deshalb, weil während der Sanierung im Gebäude Arbeiten mit Schadstoffbelastungen erfolgen werden, die gesundheitliche Risiken bergen.
Es ist deshalb unvermeidlich, dass alle bestehenden Mietverhältnisse per 30. April 2026 gekündigt werden.
Wir bedauern diesen Schritt sehr und sind uns bewusst, dass die Kündigung für Mieterinnen und Mieter erhebliche Konsequenzen hat. Deshalb bieten wir allen Mietparteien die Möglichkeit, das Mietverhältnis über den ordentlichen Kündigungstermin hinaus zu verlängern.
Mit Unterzeichnung und Rücksendung einer Erstreckungsvereinbarung bis zum 15. Dezember 2025 kann das Mietverhältnis bis spätestens 30. Juni 2027 befristet weitergeführt werden. Sollte keine Erstreckung vereinbart werden, endet das Mietverhältnis am 30. April 2026.
Mit der Erstreckungsvereinbarung bestätigt die Mietpartei der Eigentümerschaft, die Wohnung bis zum 30.06.2027 ohne weitere Rechtsansprüche zu verlassen. Im Gegenzug gewährt die Eigentümerschaft 14 Monate Zeit (ab Kündigungszeitpunkt 20 Monate Zeit), um eine neue Wohnung zu finden. Zudem gibt sie der Mietpartei das Recht, die Wohnung kurzfristig (innert Monatsfrist) ohne Kostenfolgen zu verlassen. Die Eigentümerschaft ist verpflichtet, während der Erstreckungsvereinbarung den Betrieb der Liegenschaft zu gewährleisten.
Information Kita
Die MiniKita Liebefeld bleibt bis zum geplanten Baustart Mitte 2027 am Standort Kohlenweg 12 bestehen. MiniKita und die Vermieterin führen derzeit Verhandlungen für den Weiterbetrieb der Kita während der Bauarbeiten am einem anderen Standort.
Mieter-Support
Im Wissen darum, dass ein Wohnungswechsel mit Aufwand verbunden ist, möchten die Eigentümerschaft und die Verwaltung die betroffenen Mietparteien in diesem Prozess bestmöglich unterstützen:
- Flexible Vertragsauflösung: Die Mietpartei kann das Mietverhältnis ab sofort ausserterminlich auf jedes Monatsende schriftlich beenden – mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
- Wohnungsangebote aus eigenem und externem Bestand: Als Immobilienunternehmen bewirtschaftet die Liegenschaftsverwaltung (Wirz Tanner Immobilien AG) zahlreiche Wohnungen im Liebefeld sowie in der Stadt Bern. Sie unterbreitet auf Wunsch gerne Angebote. Zudem besteht ein Austausch mit anderen Liegenschaftsverwaltungen, um gegebenenfalls zusätzliche freie Mietobjekte vermitteln zu können.
- Aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche: Gerne helfen die Fachpersonen der Liegenschaftsverwaltung bei Bewerbungen – etwa mit Referenzauskünften, die häufig von Vermietern oder Hausverwaltungen verlangt werden.
Sprechstunde vereinbaren
Das Mieter-Support-Team steht den Mieterinnen und Mietern bei Fragen oder Anliegen zur Seite. Hier können betroffene Mieterinnen und Mieter mit der Liegenschaftsverwaltung eine Sprechstunde vereinbaren.
Kontaktperson: Rebecca Heiniger, Tel. 031 385 19 39, rebecca.heiniger@wirztanner.ch
Damit sich die Liegenschaftsverwaltung optimal auf das Gespräch vorbereiten kann, wollen Interessenten bitte nachfolgendes Formular ausgefüllt zurücksenden oder direkt in den orangen Briefkasten mit der Anschrift Wirz Tanner AG – Mietersupport bei der Liegenschaft einwerfen.
Kontaktpersonen
Nicole Müri